Wichtige Hinweise
Die Gesamtkonzeption und Leitung des Ferienkarussells erfolgt durch die Universitätsstadt Gießen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Angebote sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Anregungen, Wünsche und Kritik können der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen gerne mitgeteilt werden.
Der Ferienpass und die Angebote sind für Gießener Kinder und Jugendliche im Alter von
Kinder und Jugendliche, welche weder in Gießen wohnen noch zur Schule gehen, können einen Ferienpass in Verbindung mit mindestens einem Angebot ab Montag, 17.06.2019 beziehen (siehe Teilnahmekartenverkauf der Restkarten).
Zu allen Angeboten sind der Ferienpass und die Teilnahmekarte mitzubringen.
Bei Eltern-Kind-Angeboten bzw. Familienangeboten tragen die Eltern für ihre Kinder die alleinige Verantwortung. Die Betreuer*innen übernehmen lediglich die Durchführung und Begleitung des Angebotes. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt und endet zu den angegebenen Zeiten.
Mit der Anmeldung eines Kindes/Jugendlichen (Teilnehmer*in = TN) zur Teilnahme am Ferienkarussell geben die Erziehungsberechtigten folgende Einverständniserklärung:
- Die/der TN darf sich in Absprache mit dem/der Betreuer*in für eine kurze begrenzte Zeit in Kleingruppen frei bewegen.
- Die/der TN darf (bei den entsprechenden Angeboten) unter Aufsicht der Betreuer*innen schwimmen.
- Die/der TN muss auf eigene Kosten die Rückreise antreten, wenn sie/er gegen die Gruppenordnung und/oder die Anordnungen des Betreuerteams verstößt.
- In medizinischen Notfällen darf eine notwendige ärztliche Behandlung veranlasst werden.
- Die/der Betreuer*in darf der/dem TN Zecken entfernen.
- Fotos und Interviews, die während den Veranstaltungen von der/dem TN gemacht werden, dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Universitätsstadt Gießen und des jeweiligen Veranstalters (Website, Tagespresse etc.) veröffentlicht werden.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Sämtliche Teilnehmer*innen sind durch die Universitätsstadt Gießen nachrangig unfall- und haftpflichtversichert. Ein weitergehender Anspruch gegenüber der Universitätsstadt Gießen besteht nicht.
Änderungen vorbehalten
Die Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen behält sich aufgrund der langfristigen Planung der Angebote terminlich oder organisatorisch begründete Änderungen vor.